Neue Regelungen
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 gilt:
- 2G in Schwimmbad und Sauna sowie in den Tagungsräumen
- 3G in Sporthallen, auf Sportplätzen und auf dem Eislaufplatz
- Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Bitte legen Sie unaufgefordert die entsprechenden Dokumente vor.
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