Aktuelle Einschränkungen

Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) sind wir aufgrund der aktuellen Inzidenz von über 35 verpflichtet, für Sport und Veranstaltungen in allen Innenbereichen auf einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet) zu bestehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahren. Auch Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, brauchen keine eigenen Nachweise vorzulegen - hier reicht dann beispielsweise der Schülerausweis. Diese Regelung gilt bereits ab heute, also auch schon während der Sommerferien.
Bitte legen Sie unaufgefordert ein entsprechendes Dokument vor.
Eine Kontaktdatenerfassung ist für alle Bereiche erforderlich. Zudem müssen in allen Innenbereichen (mit Ausnahme der Sportausübung) Masken getragen werden.
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