Neue Verordnung
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) sind wir aufgrund der aktuellen Inzidenz von über 35 verpflichtet, für Sport und Veranstaltungen in allen Innenbereichen auf einen entsprechenden Nachweis - geimpft, genesen oder getestet (Antigentest max. 24 Std, PCR-Test max. 48 Std) - zu bestehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler/innen.
Bitte legen Sie unaufgefordert ein entsprechendes Dokument vor.
Zudem müssen in allen Innenbereichen (mit Ausnahme der Sportausübung) OP-Masken getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
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